§ 1           Datenerhebung und Datenverarbeitung

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.

Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen und deren Ergebnisse öffentlich bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten, insbesondere Name, Vorname, gegebenenfalls Alter, sowie Texte, Bilder und Filme von Veranstaltungen veröffentlicht werden.

§2            Festlegung personenbezogener Daten

Im Verein werden folgende Daten erfasst und gespeichert:

  • zur Mitgliederbetreuung: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail, Geschlecht, Eintrittsdatum, Abteilung.
  • zur Abrechnung und Erstattung von Auslagenersatz: Anzahl der Wanderungen, Einsatz als Wanderleiter/Kontrollposten sowie Kontodaten

Grundlage der Erhebung der Daten ist die vom Mitglied unterzeichnete datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Jedes Mitglied erhält Einsicht in das Informationsschreiben zum Datenschutz

§3            Festlegung Personenkreises

Folgender Personenkreis hat im VereinKenntnis personenbezogener Daten:

  • Vorstand und dessen Beauftragte
  • Übungsleiter und Wanderleiter je nach Bedarf
  • Revisionskommission
  • Verantwortliche /-er für Öffentlichkeitsarbeit

Der genannte Personenkreis wird über die Einhaltung des Datengeheimnisses belehrt und bestätigt dieses durch seine Unterschrift auf der Erklärung zum Datengeheimnis.Diese Erklärung wird im Verein verwahrt.

§4            Datenschutzbeauftragter

Im Verein wird kein Datenschutzbeauftragter bestimmt, da weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

§5            Krisenplan

Es erfolgt keine Speicherung von besonders schützenswerten Daten. Dadurch ist ein Risiko für Mitglieder nicht wahrscheinlich. Bei einer Verletzung des Datenschutzes erfolgt die Information an folgende Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Die Prüfung des Risikos und die Meldung erfolgt durch das Vorstandsmitglied, welches zuerst Kenntnis der Datenschutzverletzung hat.  Liegt im speziellen Fall ein besonderes Risiko vor, erfolgt die sofortige Information des betroffenen Vereinsmitgliedes.

§6            Einwilligung zur Datenspeicherung

Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, geben mit Ihrem Aufnahmeantrag die Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift – Bestandsmitglieder bestätigen ihre Einwilligung auf einem extra Formblatt.

Die Datenschutz-Ordnung wurde auf der Grundlage der Empfehlungen „Datenschutz im Verein“erarbeitet. Sie wurde in der Vorstandssitzung am 27.04.2018 von den anwesenden Vorstandsmitgliedern einstimmig beschlossen und tritt zum 1.05.2018 in Kraft.